AGB für den Ticketverkauf der Sinfonietta Waiblingen

Letzte Änderung: 18.09.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Tickets über den Ticketshop des Vereins zur Förderung der Sinfonietta im Städtischen Orchester Waiblingen e.V.

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
  2. Preise
  3. Bestellvorgang, Zahlungsabwicklung, Ticketausgabe bei Onlinebestellung
  4. Einlass
  5. Vertragsabschluss
  6. Kein Widerrufsrecht
  7. Absage/Ausfall einer Veranstaltung
  8. Haftung
  9. Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen
  10. Rundfunk, Fernsehen, Presseaufnahmen
  11. Verhalten in der Spielstätte und Hausrecht
  12. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für den Ticketverkauf des Vereins zur Förderung der Sinfonietta im Städtischen Orchester Waiblingen e.V. (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) unter der Internetpräsenz: www.stown.de und regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und den Ticket-KäuferInnen sowie BesucherInnen seiner Veranstaltungen und seiner Internetseiten.

Die unten aufgeführten Bedingungen zum Ticketverkauf gelten sowohl für die Online-Bestellung von Tickets sowie für den Kauf an der Abendkasse. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb der Eintrittskarten zustande kommt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sie auf dieser Internetseite veröffentlicht worden sind. Auf Ticketkäufe, die vor der Änderung getätigt wurden, gelten die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Bestellung in Kraft waren.

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gilt die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte.

Preise

Der Veranstalter veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise sowie Ermäßigungen auf seiner offiziellen Homepage unter: www.stown.de

Die Ermäßigung gilt für SchülerInnen, Studierende, Auszubildende sowie Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Die kostenlose Zusatzkarte gilt für eine Begleitperson, die die schwerbehinderte Person mit Merkzeichen B im Ausweis begleitet. Der Kauf von ermäßigten Tickets bzw. der kostenlosen Zusatzkarte durch die berechtigten Personengruppen ist an der Abendkasse nur gegen Vorlage der entsprechenden Berechtigungsnachweise möglich. Bei über die Website bestellten ermäßigten Tickets ist den ermäßigungsberechtigten Personengruppen der Zutritt zu der Veranstaltung nur unter Vorlage des ermäßigten Tickets in Verbindung mit dem entsprechenden Berechtigungsnachweis gestattet. Eine Kombination von Ermäßigungen ist nicht möglich.

Bestellvorgang, Zahlungsabwicklung, Ticketausgabe bei Onlinebestellung

Tickets können über den Ticketshop unter www.tickets.stown.de erworben werden. Pro Bestellung ist der Kartenkauf auf die Anzahl von 25 Karten beschränkt. Die Online-Bestellung ist bis zu 3 Werktage vor dem jeweiligen Veranstaltungstag möglich.

Über die Abendkasse können am Tag selbst noch verfügbare Tickets erworben werden. Diese öffnet in der Regel eine Stunde vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn an der jeweiligen Spielstätte.

Die Zahlung des Gesamtpreises der Bestellung ist nach Vertragsabschluss sofort fällig.

Bei Buchung über den Ticketshop steht ausschließlich die Vorabüberweisung als Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung. Nach Geldeingang auf dem Konto des Veranstalters wird das oder werden die Ticket(s) an der Abendkasse für den/die KäuferIn hinterlegt. Zur Abholung wird dem/der KäuferIn vorab per E-Mail eine Abholnummer mitgeteilt, die zwingend an der Abendkasse zu nennen ist. Jedes Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Eintritt in die Veranstaltung.

An der Abendkasse steht als Zahlungsmöglichkeit ausschließlich Barzahlung zur Verfügung.

Einlass

Der Einlass erfolgt grundsätzlich 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung gegen Vorlage eines gültigen Tickets. Berechtigungsnachweise für ermäßigte Tickets sind beim Einlass bereitzuhalten. Ermäßigte Tickets können an der Abendkasse gegen Zahlung des Differenzbetrags zu regulären Tickets aufgewertet werden. Ein Anspruch auf Erstattung/Rückgabe besteht nicht.

Je nach Spielstätte kann die Hausordnung bestimmen, dass Mäntel, Jacken, Taschen, Regenschirme, etc. vor Veranstaltungsbeginn an der Garderobe von den Besuchern abzugeben sind. Die Mitnahme von Laserpointern, Speisen und Getränken sowie das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen in die Räumlichkeiten der jeweiligen Spielstätte ist strengstens untersagt. Plätze für RollstuhlfahrerInnen stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Vertragsabschluss

Alle im Rahmen der Internetpräsenz www.stown.de zu erwerbende Produkte, Artikel und Leistungen stellen keine bindenden Angebote durch den Verkäufer im Rechtssinne dar, sondern sind ihrerseits eine Einladung zum Angebot an den/die KäuferIn. Das Angebot für den Abschluss des Kaufvertrages über ein Ticket wird durch den/die KäuferIn abgegeben, indem die Ticketbestellung abgeschlossen wird. Erst mit der Bestellbestätigung durch den Veranstalter erfolgt die Annahme des Angebots durch den Veranstalter und es kommt ein Vertrag zwischen dem/der KäuferIn und dem Veranstalter zustande. Die Erfüllung des Vertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Die Tickets stellen Inhaberpapiere i. S.d. § 807 BGB dar und berechtigen den/die InhaberIn zum Eintritt zu der Veranstaltung. In besonderen Ausnahmefällen kann dem/der TicketinhaberIn der Zutritt zu der Spielstätte gegen Rückerstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Kaufpreises verweigert werden. Tickets, die zuvor gestohlen oder verloren gemeldet wurden, können nach Maßgabe vom Veranstalter für ungültig erklärt werden; die Lizenz zum Besuch der Veranstaltung gilt in diesem Fall als entzogen. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB des Veranstalters. Hiervon abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall der Einbeziehung einer abweichenden Regelung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Kein Widerrufsrecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des/der KundenIn beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht sowie ein Recht auf Stornierung des Tickets nicht bestehen. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bzw. Zahlungseingang bindend und verpflichtet zur Abnahme des/der bestellten Ticket(s).

Absage/Ausfall einer Veranstaltung

Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen abgesagt werden oder ausfallen, informiert der Veranstalter die KäuferInnen umgehend per E-Mail und auf seinen Online-Präsenzen (Webseite, Facebook, Instagram etc.). Es erfolgt grundsätzlich keine Erstattung des Kaufpreises, es sei denn der Veranstalter hat den Wegfall der Leistung zu vertreten. Hat der Veranstalter den Wegfall der Leistung zu vertreten, erstattet er den KäuferInnen den/die reinen Ticketpreis(e) ohne etwaige angefallenen (Buchungs-)gebühren bis vier Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstag über denselben Zahlungsweg wie bei der Ticket-Bezahlung. Sofern keine Bankverbindung vorliegt, wird der/die KäuferIn per E-Mail gebeten, dafür eine geeignete Bankverbindung für die Rücküberweisung zu nennen. Wird keine Bankverbindung innerhalb von vier Wochen angegeben, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

Haftung

Der Aufenthalt bei der Veranstaltung und Besuch der Spielstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, sofern das Gesetz keine Haftungsbegrenzung vorsieht.

Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen

Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen sind während der Veranstaltung in den jeweiligen Spielstätten – auch solche für den privaten Gebrauch – aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer urheberrechtlicher Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgesetzt werden kann. Darüber hinaus kann der/die BesucherIn aus der Veranstaltung verwiesen werden und von weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Die BesucherInnen sind gehalten, ihre Mobiltelefone während der Veranstaltung abgeschaltet zu lassen.

Rundfunk, Fernsehen, Presseaufnahmen, Öffentlichkeitsarbeit

Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-, Foto- und Filmaufnahmen für Rundfunk-, Fernseh-, Pressezwecke und der eigenen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepage, Social-Media, Vereinszeitschrift) zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Bei Rundfunk-, Fernseh- und Presseaufnahmen kann es vereinzelt zu Sichtbehinderungen kommen. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erklärt sich der/die BesucherIn unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch mit der Abbildung seiner/ihrer Person und deren oben dargestellten Nutzung einverstanden.

Verhalten in der Spielstätte und Hausrecht

Jedes ausgestellte Ticket unterliegt den AGB des Veranstalters und dem Hausrecht der jeweiligen Spielstätte. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln oder inakzeptables Verhalten, das möglicherweise Schäden, eine Belästigung oder eine Verletzung Anderer verursacht oder gegen die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte verstößt, berechtigt den Veranstalter, den/die BesucherIn der Spielstätte zu verweisen.

Alle technischen Geräte (Mobiltelefone, Uhren usw.) mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

Den Regelungen der Hausordnung und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Spielstätte ist ebenso wie das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in die Räumlichkeiten der Spielstätte und der Verzehr von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum untersagt. Das Betreten von Bühnen, Garderoben und/oder Absperrungen ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können einen Platzverweis bzw. ein Hausverbot durch den Veranstalter oder den Betreiber der Spielstätte ohne Erstattung des Eintrittspreises zur Folge haben.

Ebenso kann der Zutritt verweigert werden, wenn ein berechtigter Anlass zur Sorge besteht, dass der Ablauf der Veranstaltung gestört oder andere BesucherInnen belästigt werden.

Bei Brand oder sonstiger Gefahrensituation haben die BesucherInnen die Spielstätte ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem/der KundIn sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.